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Was wissen Sie über Ihren Cloudanbieter? Gedanken zum „Europäischen Datenschutztag“

von Sabine Hansjosten-Mülleram in Allgemein

Der 28. Januar ist der „Europäische Datenschutztag“. Anlass ist der Beginn der Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich darin, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen.

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In der aktuellen öffentlichen Diskussion ist der heutige Tag eine gute Gelegenheit, über das Thema Datenschutz und Datenspeicherung nachzudenken und zu reflektieren, wo man selbst steht. Wie sorgsam geht man mit den eigenen Daten um – was stellt man ins Netz, wie äußert man sich in den sozialen Netzwerken und welche webbasierten Dienste nutzt man? Im weiten Feld der automatisierten Datenverarbeitung hat der Einzelne die Entscheidung für oder gegen einen Cloudanbieter oft genug selbst in der Hand.

Folgende Punkte zeigen, ob Sie den eigenen Spielraum zum Schutz Ihrer Daten ausschöpfen

Was wissen Sie über Ihren Cloudanbieter?
Ist er nur kostenlos oder auch vertrauenswürdig? Die beliebtesten Cloudanbieter müssen nicht gleichzeitig die sichersten sein, oder anders gefragt – was ist Ihnen Datensicherheit wert?

In welchem Land sind Ihre Daten gespeichert?
„Hosted in germany“ ist nicht gleich „hosted in germany“ – ein US-Cloudanbieter mit Rechenzentren in Deutschland obliegt immer noch dem US-Recht
(Stichwort „USA Patriot Act“).

Verschlüsselt Ihr Cloudanbieter und wenn ja, wie?
Prüfen Sie Aussagen. Erfolgen Datenaustausch und –übermittlung verschlüsselt? Sind die Schlüssel in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert und die Daten und Dokumente irgendwo in Europa?

Im Business auch Businessanbieter wählen
Sind die privaten oder geschäftlichen Daten in einem vertrauensvollen Clouddienst gespeichert und nutzt in Ihrem Unternehmen wirklich niemand Schatten-IT?
Mit einer Business-Software sind Unternehmen gut beraten. Was bei der Auswahl eines geeigneten Dienstes zu beachten ist, berichtet Rechtsanwalt Thomas Wittmann – er ist Justiziar eines renommierten Bonner Private Equity-Unternehmens und gibt Denkanstöße für den „Business-Datenaustausch mit Cloud-Diensten in Deutschland“.